Statut der koelnerklinikretter

Statut des Aktionsbündnisses koelnerklinikretter

(redaktionell bearbeitet 3.6.2024)

§ 1
Name

Das Aktionsbündnis koelnerklinikretter ist ein lockerer Zusammenschluss von Mitgliedern, die sich für die gesundheitliche Versorgung in Köln einsetzen. Es wird hier im weiteren Bündnis genannt.

§ 2
Zweck des Bündnisses

Zweck des Bündnisses ist es, gemeinsam den uneingeschränkten Erhalt des Kinderkrankenhauses Amsterdamer Straße und des Krankenhauses Holweide in Köln zu verfolgen. Dabei ist das Bündnis unabhängig und überparteilich. Zur Erreichung dieses Zwecks entfaltet das Bündnis ausschließlich gewaltlose Aktivitäten wie zum Beispiel:
a) Information der Bevölkerung über die Hintergründe und Auswirkungen des Stadtratsbeschlusses vom 15.6.2023 („Zukunftsmodell 1 + 0“) mit der Zentralisierung der städtischen Kliniken in Merheim, Bau eines neuen Kinderkrankenhauses in Merheim und Schließung des Kinderkrankenhauses Amsterdamer Straße und des Krankenhauses Holweide
b) Erforschung der Hintergründe und Auswirkungen des beschlossenen „Zukunftsmodells 1 + 0“
c) Durchführung von Presseerklärungen, Informationsveranstaltungen, Kundgebungen, Demonstrationen und weiteren Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit
d) Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung

§ 3
Bündnis-Mitgliedschaft

Mitglied ist jede Person oder Organisation, die den Aufruf vom 16.1.2024: „Aktionsbündnis für den uneingeschränkten Erhalt des Kinderkrankenhauses Amsterdamer Straße und des Krankenhauses Holweide!“ unterstützt, unterschreibt und sich damit auch der Petition von Vanessa Fux aus Juni 2023 anschließt. Der unterschriebene Aufruf wird der Sprechergruppe zum Beispiel über die Mailadresse bündnis@koelnerklinikretter.de zugestellt. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet dann die Sprechergruppe.

§ 4
Beendigung der Bündnis-Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem Bündnis.

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Bündnissprecher. Er ist mit Zugang der Erklärung wirksam.

Wenn ein Mitglied schuldhaft die Interessen des Bündnisses wesentlich beeinträchtigt, kann er durch Beschluss der Sprechergruppe aus dem Bündnis ausgeschlossen werden. Der Beschluss der Sprechergruppe ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Vor dem Beschluss der Sprechergruppe ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen zu geben. Gegen den Beschluss ist die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig. Im Falle der Berufung ruhen die Mitgliederrechte bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung.

§ 5
Leistungserbringung der Mitglieder

Alle Mitglieder erbringen ihre Leistung ehrenamtlich und freiwillig.

§ 6
Kosten

Die Kosten des Bündnisses werden durch Spenden gedeckt. Es dürfen keine Spenden entgegengenommen werden, die die Unabhängigkeit des Bündnisses einschränken.

§ 7
Organe des Bündnisses

Organe des Bündnisses sind die Sprechergruppe und die Bündnis-Mitgliederversammlung.

§ 8
Sprecher-Gruppe

Die Sprechergruppe besteht aus fünf Mitgliedern:  Der/dem 1. Sprecher*in, der/dem 2. Sprecher*in und 3 stellvertretenden Sprecher*innen.

§ 9
Zuständigkeit der Sprechergruppe

Die Sprechergruppe führt die laufenden Arbeiten des Bündnisses unter Berücksichtigung der statutsgemäßen Aufgabenstellung. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Bündnis-Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
b) Ausführung von Beschlüssen der Bündnis-Mitgliederversammlung
c) Beschlussfassung über die Aufnahme von Bündnis-Mitgliedern  

§ 10
Wahl und Amtsdauer der Sprechergruppe

Die Sprechergruppe wird von der Bündnis-Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl der Sprechergruppe im Amt. Jedes Sprechergruppen-Mitglied ist einzeln mit einfacher Mehrheit zu wählen.

Scheidet ein Mitglied der Sprechergruppe vorzeitig aus, so kann die Sprechergruppe für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

§ 11
Sitzungen und Beschlüsse der Sprechergruppe

Die Sprechergruppe beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden; die Tagesordnung wird mitgeteilt. Die Sprechergruppensitzung wird vorzugsweise offen als Bündnistreffen gestaltet, indem die Bündnismitglieder eingeladen werden und Rederecht haben.

Die Sprechergruppe ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Sprechergruppen-Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss gilt dann als gefasst, wenn mindestens zwei Sprecherrats-Mitglieder zustimmen.

Die Sprechergruppe kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Sprechergruppen-Mitglieder dem schriftlichen Verfahren zustimmen.

Über die Sprechergruppen-Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das den Bündnismitgliedern in Kopie vorzugsweise als eMail zugeht.

§ 12
Bündnis-Mitgliederversammlung

Die ordentliche Bündnis-Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt. Sie wird unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung von der Sprechergruppe einberufen. Sie hat folgende Aufgaben:
a) Beschluss der Arbeitsziele für das nächste Halbjahr
b) Entgegennahme des Halbjahresbericht und des Spendenkassenberichts
c) Wahl und Abberufung der Sprecherratesmitglieder
d) Beschlussfassung über Änderungsvorschläge des Statuts und über die Auflösung des Bündnisses  

Jedes Bündnismitglied kann spätestens zwei Wochen vor einer Bündnis-Mitgliederversammlung bei der Sprechergruppe schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung verlangen.

Eine außerordentliche Bündnis-Mitgliederversammlung ist von der Sprechergruppe einzuberufen, wenn das Interesse des Bündnisses dies erfordert oder wenn ein Zehntel seiner Mitglieder  dies schriftlich beantragt.

§ 13
Beschlussfassung der Bündnis-Mitgliederversammlung

Die Versammlungsleitung übernimmt ein Mitglied der Sprechergruppe, bei Verhinderung ist ein Versammlungsleiter aus der Mitgliederversammlung zu wählen. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlleiter übertragen werden.

In der Bündnis-Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.

Die Bündnis-Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die noch amtierende Sprechergruppe.

Statutänderungen und die Auflösung des Bündnisses bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Bündnis-Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Bündnis-Mitglieder beschlussfähig. Schriftliche Vertretung ist möglich. Die Zahl der zu vertretenden Bündnis-Mitglieder ist auf ein Bündnis-Mitglied beschränkt.

Über jede Bündnis-Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern vorzugsweise per Mail zuzusenden.

Einstimmig beschlossen auf der Bündnis-Mitgliederversammlung

Köln, den 16.5.2024

Najib Ramz
1. Sprecher

Walter Klüwer
2. Sprecher